Wer ist die IG Fernwärme Garath?
Die Interessengemeinschaft Fernwärme Garath ist eine Nachbarschaftsinitiative zur Fernwärmeversorgung im Düsseldorfer Süden. Sie wird derzeit durch den eingetragenen paritätischen Verein „Deutscher Familienverband NRW e. V“ organisatorisch getragen, der sich sozusagen als Schirmherr zur Verfügung gestellt hat. Das Kernteam der Initiative hat sich aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Nachbarschaften zusammengefunden. Zu unserem Bedauern sind die Bewohner von Mietwohnungen derzeit noch sehr unterrepräsentiert.
Weshalb ist die IG Fernwärme Garath zusammengekommen?
Nach einem Zählerwechsel vor der Heizperiode 2023/24, bei dem alte mechanische Flügelradzähler durch modernere Ultraschallzähler ausgetauscht worden sind, haben viele Nachbarinnen und Nachbarn – bei gleichem Heizverhalten und ähnlichen Temperaturen wie im Vorjahr – einen deutlich höheren Verbrauch feststellen müssen. Nach Angaben der Stadtwerke ist aber nicht insgesamt mehr Energie geliefert worden. Die höheren Messwerte durch Umstellung der Messtechnik sind mit aufgrund des Ukrainekriegs kräftig angestiegenen Preisen zusammengekommen. Für manche Fernwärmekunden haben sich die Preise vervierfacht. Im gleichen Zeitraum haben die Stadtwerke hohe Gewinne einfahren können. Die Nachbarinnen und Nachbarn haben darin eine systematische Änderung der Abrechnungssystematik zu ihren Ungunsten gesehen und die Initiative gegründet. Der genaue Verlauf der Aktivitäten und Schritte ergibt sich aus den hier hinterlegten [LINK] Pressemeldungen der IG Fernwärme Garath.
Welche weiteren Probleme ergeben sich daraus?
Neben den deutlich zu hohen Preisen ergibt sich für die Heizperiode 2023/2024 noch ein weiteres Problem: Für die Berechnung der „Energiepreisbremse“ für die fragliche Heizperiode sind die von den alten Zählern gemessenen niedrigeren Werte zugrundegelegt worden. In vielen Fällen ist der Höchstwert für die Preisbremse somit deutlich niedriger ausgefallen. Diese Fernwärmekunden haben somit nicht in voller Höhe von den Linderungsmaßnahmen der Politik profitieren können. Die Stadtwerke erkennen dieses Problem an, haben aber noch keine konkrete Lösung dafür angeboten.
Zeigen sich die Probleme auch in Mehrfamilienhäusern?
Die Abrechnung der Fernwärme und der Warmwasserkosten in den Mehrfamilienhäusern ist leider nicht so transparent wie in den Einfamilienhäusern und wird auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung durchgeführt. Somit ist hier der Mechanismus der Energiekostensteigerung vermutlich (noch) nicht so transparent nachvollziehbar.
Unserer Initiative liegen erste Hinweise dazu vor, dass auch die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in erheblichem Maß betroffen sein könnten. Die Probleme zeigen sich besonders bei den Kosten für Warmwasser. Die IG Fernwärme Garath rät dazu, entsprechende Nebenkostenabrechnungen gut zu überprüfen und mit den Vorjahren zu vergleichen.
Wie wird der jeweils aktuelle Fernwärmepreis berechnet?
Grundlage für den Fernwärmepreis ist eine sogenannte „Preisgleitformel“, in die zu weiten Teilen auch die Preisentwicklung für fossile Brennstoffe wie z. B. Gas, Öl und Kohle einfließt. Hierbei ist es egal, mit welchen Energieträgern das Fernwärmenetz tatsächlich betrieben wird. Es gibt z. B. in Bayern mehrere mit Erdwärme betriebene Fernheizwerke. Auch hier wird dann die aktuelle Preisentwicklung für fossile Brennstoffe zur Preisgestaltung herangezogen, obwohl diese Fernwärmenetze überhaupt nicht direkt betroffen sind. Auch die Stadtwerke werben damit, in Garath Biomasse (Holzhackschitzel) zum Heizen zu verwenden.
Eine weitere Unlogik der Preisgestaltung ergibt sich aus unserer Sicht aus der Umstellung der Messtechnik: Es muss eigentlich zwingend davon ausgegangen werden, dass geeichte Messsysteme auch vergleichbare Werte anzeigen. Ist dies nicht der Fall, werden gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, ggf. liegt ein grobes Versagen vor. Wenn durch Umstellung der Messtechnik strukturell mehr Verbrauch gemessen wird, dann muss auch der Arbeitspreis (Verbrauch) entsprechend strukturell angepasst werden. Abgesehen von Marktpreisschwankungen darf es nicht zu einer strukturellen Preisanhebung durch Umstellung der Messtechnik kommen.
Die IGF Garath hat von den SWD mehrfach in Gesprächen gefordert, den Kunden im Falle von deutlich gestiegenen Messergebnissen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Das ist bisher immer wieder abgelehnt worden.
Wie kann ich mich gegen die hohen Preise wehren?
Der Fernwärmepreis setzt sich aus einem Verbrauchspreis und einem Grundpreis zusammen. Den Grundpreis bestimmt der Anschlusswert, d. h. der grundlegende theoretischen Energiebedarf der zu beheizenden Räumlichkeiten. Es handelt sich hier um die maximal abrufbare Energiemenge für die Hausanlage, die z. B. in sehr kalten Wintern notwendig sein könnte. Der Grundpreis wird immer fällig, auch wenn überhaupt nicht geheizt wird.
Dieser Bedarf kann durch theoretische Berechnungen, in die die Bausubstanz des Hauses (z. B. Wandgestaltung, isolierte Türen und Fenster, Wärmedämmungen von Dach und Wänden, usw.) und auch Klimadaten (Anzahl sehr kalter Wintertage pro Jahr) eingehen.
Auf Nachfrage konnten auch die SWD nicht genau beschreiben, wie die in unseren Abrechnungen zugrunde gelegten Werte während der Bauphase in den 60er Jahren zustande gekommen sind. Bei den meisten Häusern ist der Anschlusswert seitdem wohl niemals angepasst worden, obwohl Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden sind (isolierte Fenster und Türen, Dach- oder Fassadendämmung).
Nach der geltenden Rechtslage ist es für Hausbesitzer ohne Nachweis möglich, diesen Anschlusswert um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Diese, bei den meisten Hausbesitzern bis dato nicht bekannte Möglichkeit war bei den SWD nur in einem sehr komplizieren (und teilweise unter nicht gerechtfertigten Bedingungen) möglich. Die IG Fernwärme Garath hat bei den Stadtwerken erwirkt, dass ein vereinfachter Antrag auf Absenkung des Anschlusswerts gestellt werden kann. Das führt sofort zu einem niedrigeren Grundpreis und damit zu einer deutlichen Absenkung der Kosten.
Warum sollen die Fernwärmekunden im Corelliviertel Geld zurückbekommen?
Im Corelliviertel sind die Hauseigentümer auch Eigentümer der Warmwasserspeicher. Sie bezahlen nicht für den entnommenen Liter Warmwasser, sondern die Energie, die notwendig ist, um die Warmwasserbereitung insgesamt zu betreiben. Dieses System ist nur dann fair, wenn die Stadtwerke die zugesagten Vorlauftemperaturen für die Warmwasserbereitung auch einhalten. Da dies offenbar in vielen Fällen nicht der Fall war, ist es zu Rückzahlungen gekommen. Ein weiterer Teil der Lösung ist die Umstellung auf Wärmemengenzähler, die nur die Energie zählen, die auch wirklich geliefert worden ist. In den meisten Einfamilienhäusern in Garath gehören die Warmwasserspeicher den Stadtwerken. Die Fernwärmekunden zahlen nur den entnommenen Liter Warmwasser. Das für das Corelliviertel beschriebene Problem besteht hier nicht. Die IG Fernwärme Garath setzt sich dafür ein, dass diese Abrechnungssystematik, die komfortabel für die Garather Fernwärmekunden ist, erhalten bleiben kann.
Ist man zur Fernwärmenutzung verpflichtet?
Grundsätzlich besteht in Düsseldorf kein Zwang zur Nutzung des Fernwärmenetzes. Die vertragliche Grundlage der bestehenden Anschlüsse scheint selbst bei den Stadtwerken unklar zu sein. In einem Fernwärmevorranggebiet sind mögliche Förderungen alternativer Heizsysteme eingeschränkt, bzw. nicht möglich.
Bisher ist in den meisten Grundbüchern der Garather Ein- und Zweifamilienhäuser als Grunddienstbarkeit ein Verbot festgeschrieben, andere Anlagen der Wärmeerzeugung zu betreiben. Diese Grunddienstbarkeit mindert den Wert der Immobilien und schränkt die Möglichkeiten der Hausbesitzer juristisch ein. Dieses Verbot ist mit dem aktuellen EnergieerWer ist die IG Fernwärme Garath?
Die Interessengemeinschaft Fernwärme Garath ist eine Nachbarschaftsinitiative zur Fernwärmeversorgung im Düsseldorfer Süden. Sie wird derzeit durch den eingetragenen paritätischen Verein „Deutscher Familienverband NRW e. V“ organisatorisch getragen, der sich sozusagen als Schirmherr zur Verfügung gestellt hat. Das Kernteam der Initiative hat sich aus Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Nachbarschaften zusammengefunden. Zu unserem Bedauern sind die Bewohner von Mietwohnungen derzeit noch sehr unterrepräsentiert.
Weshalb ist die IG Fernwärme Garath zusammengekommen?
Nach einem Zählerwechsel vor der Heizperiode 2023/24, bei dem alte mechanische Flügelradzähler durch modernere Ultraschallzähler ausgetauscht worden sind, haben viele Nachbarinnen und Nachbarn – bei gleichem Heizverhalten und ähnlichen Temperaturen wie im Vorjahr – einen deutlich höheren Verbrauch feststellen müssen. Nach Angaben der Stadtwerke ist aber nicht insgesamt mehr Energie geliefert worden. Die höheren Messwerte durch Umstellung der Messtechnik sind mit aufgrund des Ukrainekriegs kräftig angestiegenen Preisen zusammengekommen. Für manche Fernwärmekunden haben sich die Preise vervierfacht. Im gleichen Zeitraum haben die Stadtwerke hohe Gewinne einfahren können. Die Nachbarinnen und Nachbarn haben darin eine systematische Änderung der Abrechnungssystematik zu ihren Ungunsten gesehen und die Initiative gegründet. Der genaue Verlauf der Aktivitäten und Schritte ergibt sich aus den hier hinterlegten [LINK] Pressemeldungen der IG Fernwärme Garath.
Welche weiteren Probleme ergeben sich daraus?
Neben den deutlich zu hohen Preisen ergibt sich für die Heizperiode 2023/2024 noch ein weiteres Problem: Für die Berechnung der „Energiepreisbremse“ für die fragliche Heizperiode sind die von den alten Zählern gemessenen niedrigeren Werte zugrunde gelegt worden. In vielen Fällen ist der Höchstwert für die Preisbremse somit deutlich niedriger ausgefallen. Diese Fernwärmekunden haben somit nicht in voller Höhe von den Linderungsmaßnahmen der Politik profitieren können. Die Stadtwerke erkennen dieses Problem an, haben aber noch keine konkrete Lösung dafür angeboten.
Zeigen sich die Probleme auch in Mehrfamilienhäusern?
Die Abrechnung der Fernwärme und der Warmwasserkosten in den Mehrfamilienhäusern ist leider nicht so transparent wie in den Einfamilienhäusern und wird auch mit deutlicher zeitlicher Verzögerung durchgeführt. Somit ist hier der Mechanismus der Energiekostensteigerung vermutlich (noch) nicht so transparent nachvollziehbar.
Unserer Initiative liegen erste Hinweise dazu vor, dass auch die Bewohner von Mehrfamilienhäusern in erheblichem Maß betroffen sein könnten. Die Probleme zeigen sich besonders bei den Kosten für Warmwasser. Die IG Fernwärme Garath rät dazu, entsprechende Nebenkostenabrechnungen gut zu überprüfen und mit den Vorjahren zu vergleichen.
Wie wird der jeweils aktuelle Fernwärmepreis berechnet?
Grundlage für den Fernwärmepreis ist eine sogenannte „Preisgleitformel“, in die zu weiten Teilen auch die Preisentwicklung für fossile Brennstoffe wie z. B. Gas, Öl und Kohle einfließt. Hierbei ist es egal, mit welchen Energieträgern das Fernwärmenetz tatsächlich betrieben wird. Es gibt z. B. in Bayern mehrere mit Erdwärme betriebene Fernheizwerke. Auch hier wird dann die aktuelle Preisentwicklung für fossile Brennstoffe zur Preisgestaltung herangezogen, obwohl diese Fernwärmenetze überhaupt nicht direkt betroffen sind. Auch die Stadtwerke werben damit, in Garath Biomasse (Holzhackschnitzel) zum Heizen zu verwenden.
Eine weitere Unlogik der Preisgestaltung ergibt sich aus unserer Sicht aus der Umstellung der Messtechnik: Es muss eigentlich zwingend davon ausgegangen werden, dass geeichte Messsysteme auch vergleichbare Werte anzeigen. Ist dies nicht der Fall, werden gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, ggf. liegt ein grobes Versagen vor. Wenn durch Umstellung der Messtechnik strukturell mehr Verbrauch gemessen wird, dann muss auch der Arbeitspreis (Verbrauch) entsprechend strukturell angepasst werden. Abgesehen von Marktpreisschwankungen darf es nicht zu einer strukturellen Preisanhebung durch Umstellung der Messtechnik kommen.
Die IGF Garath hat von den SWD mehrfach in Gesprächen gefordert, den Kunden im Falle von deutlich gestiegenen Messergebnissen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Das ist bisher immer wieder abgelehnt worden.
Wie kann ich mich gegen die hohen Preise wehren?
Der Fernwärmepreis setzt sich aus einem Verbrauchspreis und einem Grundpreis zusammen. Den Grundpreis bestimmt der Anschlusswert, d. h. der grundlegende theoretischen Energiebedarf der zu beheizenden Räumlichkeiten. Es handelt sich hier um die maximal abrufbare Energiemenge für die Hausanlage, die z. B. in sehr kalten Wintern notwendig sein könnte. Der Grundpreis wird immer fällig, auch wenn überhaupt nicht geheizt wird.
Dieser Bedarf kann durch theoretische Berechnungen, in die die Bausubstanz des Hauses (z. B. Wandgestaltung, isolierte Türen und Fenster, Wärmedämmungen von Dach und Wänden, usw.) und auch Klimadaten (Anzahl sehr kalter Wintertage pro Jahr) eingehen.
Auf Nachfrage konnten auch die SWD nicht genau beschreiben, wie die in unseren Abrechnungen zugrunde gelegten Werte während der Bauphase in den 60er Jahren zustande gekommen sind. Bei den meisten Häusern ist der Anschlusswert seitdem wohl niemals angepasst worden, obwohl Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden sind (isolierte Fenster und Türen, Dach- oder Fassadendämmung).
Nach der geltenden Rechtslage ist es für Hausbesitzer ohne Nachweis möglich, diesen Anschlusswert um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Diese, bei den meisten Hausbesitzern bis dato nicht bekannte Möglichkeit war bei den SWD nur in einem sehr komplizieren (und teilweise unter nicht gerechtfertigten Bedingungen) möglich. Die IG Fernwärme Garath hat bei den Stadtwerken erwirkt, dass ein vereinfachter Antrag auf Absenkung des Anschlusswerts gestellt werden kann. Das führt sofort zu einem niedrigeren Grundpreis und damit zu einer deutlichen Absenkung der Kosten.
Warum sollen die Fernwärmekunden im Corelli-Viertel Geld zurückbekommen?
Im Corelli-Viertel sind die Hauseigentümer auch Eigentümer der Warmwasserspeicher. Sie bezahlen nicht für den entnommenen Liter Warmwasser, sondern die Energie, die notwendig ist, um die Warmwasserbereitung insgesamt zu betreiben. Dieses System ist nur dann fair, wenn die Stadtwerke die zugesagten Vorlauftemperaturen für die Warmwasserbereitung auch einhalten. Da dies offenbar in vielen Fällen nicht der Fall war, ist es zu Rückzahlungen gekommen. Ein weiterer Teil der Lösung ist die Umstellung auf Wärmemengenzähler, die nur die Energie zählen, die auch wirklich geliefert worden ist. In den meisten Einfamilienhäusern in Garath gehören die Warmwasserspeicher den Stadtwerken. Die Fernwärmekunden zahlen nur den entnommenen Liter Warmwasser. Das für das Corelli-Viertel beschriebene Problem besteht hier nicht. Die IG Fernwärme Garath setzt sich dafür ein, dass diese Abrechnungssystematik, die komfortabel für die Garather Fernwärmekunden ist, erhalten bleiben kann.
Ist man zur Fernwärmenutzung verpflichtet?
Grundsätzlich besteht in Düsseldorf kein Zwang zur Nutzung des Fernwärmenetzes. Die vertragliche Grundlage der bestehenden Anschlüsse scheint selbst bei den Stadtwerken unklar zu sein. In einem Fernwärmevorranggebiet sind mögliche Förderungen alternativer Heizsysteme eingeschränkt, bzw. nicht möglich.
Bisher ist in den meisten Grundbüchern der Garather Ein- und Zweifamilienhäuser als Grunddienstbarkeit ein Verbot festgeschrieben, andere Anlagen der Wärmeerzeugung zu betreiben. Diese Grunddienstbarkeit mindert den Wert der Immobilien und schränkt die Möglichkeiten der Hausbesitzer juristisch ein. Dieses Verbot ist mit dem aktuellen Energieerneuerungsgesetz nicht mehr vereinbar, da z. B. eine Umstellung auf Wärmepumpen möglich sein muss. Somit wären im (juristischen Sinne die Errichtung von Photovoltaik und Wärmepumpen im Zweifelsfall an unseren Häusern illegal.
Wer Photovoltaik installiert hat und/oder auf Wärmepumpen umsteigen möchte, sollte prüfen, ob im Grundbuch ein derartiges Verbot steht. Auf Bestreben der IG Fernwärme Garath haben die Stadtwerke signalisiert, auf dieses grundbuchlich zugesicherte Verbot verzichten zu können. Grundbuchänderungen wären im Moment nur über jeweils komplizierte und aufwändige notarielle Einzelfalllösungen möglich.
Die IGF hat den SWD vorgeschlagen, eine einfachen und unkomplizierten „Präzedenzlösungsweg“ zu erarbeiten, den dann bei Bedarf von den Hauseigentümern zusammen mit den SWD gegangen werden kann. Konkrete Vorschläge, wie dies aus den Grundbüchern gestrichen werden könnte, liegen noch nicht vor.
In jedem Fall benötigen die Stadtwerke zum Weiterbetrieb der Fernwärmeversorgung insgesamt weiterhin das in vielen Fällen bestehende Betretungs- und Durchleitungsrecht, da Rohre durch die Grundstücke und Häuser der Fernwärmekunden laufen können.
neuerungsgesetz nicht mehr vereinbar, da z. B. eine Umstellung auf Wärmepumpen möglich sein muss. Somit wären im (juristischen Sinne die Errichtung von Photovoltaik und Wärmepumpen im Zweifelsfall an unseren Häusern illegal.
Wer Photovoltaik installiert hat und/oder auf Wärmepumpen umsteigen möchte, sollte prüfen, ob im Grundbuch ein derartiges Verbot steht. Auf Bestreben der IG Fernwärme Garath haben die Stadtwerke signalisiert, auf dieses grundbuchlich zugesicherte Verbot verzichten zu können. Grundbuchänderungen wären im Moment nur über jeweils komplizierte und aufwändige notarielle Einzelfalllösungen möglich.
Die IGF hat den SWD vorgeschlagen, eine einfachen und unkomplizierten „Präzedenzlösungsweg“ zu erarbeiten, den dann bei Bedarf von den Hauseigentümern zusammen mit den SWD gegangen werden kann. Konkrete Vorschläge, wie dies aus den Grundbüchern gestrichen werden könnte, liegen noch nicht vor.
In jedem Fall benötigen die Stadtwerke zum Weiterbetrieb der Fernwärmeversorgung insgesamt weiterhin das in vielen Fällen bestehende Betretungs- und Durchleitungsrecht, da Rohre durch die Grundstücke und Häuser der Fernwärmekunden laufen können.m ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nulla euismod condimentum felis vitae efficitur. Sed vel dictum quam, at blandit leo.
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